Wer sind wir?
Der Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen/Tübingen (kurz: ZAV) wurde 1977 gegründet. Mitglieder des Zweckverbands sind die beiden Landkreise Reutlingen und Tübingen.
Organe des Zweckverbandes sind (nach der Zweckverbands-Satzung)
- die Verbandsversammlung; sie besteht aus 19 Vertretern des Landkreises Reutlingen, 15 Vertretern des Landkreises Tübingen und den beiden Landräten. Hier finden Sie die öffentlichen Sitzungen und die entsprechenden Sitzungsvorlagen.
- der Verwaltungsrat; er besteht aus 10 Vertretern des Landkreises Reutlingen und 8 Vertretern des Landkreises Tübingen und den beiden Landräten
- der Vorsitzende des Zweckverbandes, Herr Landrat Joachim Walter. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Landrat Dr. Ulrich Fiedler
- die Geschäftsleitung; Geschäftsführer ist Herr Julius Regelmann
Was machen wir?
Aufgabe des ZAV ist die Verwertung und Entsorgung von Hausmüll, Problemstoffen aus Haushaltungen und Sperrmüll. Dazu gehört auch die Entsorgung von Gewerbeabfall der zu beseitigen ist.
Damit Sie selbst Abfälle und Wertstoffe abgeben können, betreibt der ZAV Wertstoffhöfe in Dußlingen und in Reutlingen.
Für die Ablagerung mineralischer Abfälle betreibt der ZAV die Deponie Rahnsbachtal in Dußlingen. Zudem betreut und überwacht er 7 stillgelegte Abfalldeponien in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen.
Für den Landkreis Tübingen betreibt der ZAV eine Altpapierumschlagstation, die Verwertung von Bioabfällen, die Problemstoffsammlung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Tübingen und die Erddeponien Schinderklinge in Kusterdingen und Steinbruch Baresel in Rottenburg.
Wie sind unsere Regeln?